Strom-Vergleichsrechner

Fast jedes Jahr müssen sich die Verbraucher in Deutschland auf höhere Strom- und Gaspreise einstellen. Meist sind gestiegene Netzentgelte und die EEG-Umlage der Grund für die Preissteigerungen. Aber auch erhöhte Strom- und Gaserzeugungskosten tragen häufig zu den jährlichen Preiserhöhungen bei.

Strom- und Gaskunden müssen die gestiegenen Kosten jedoch nicht tatenlos hinnehmen. Verbraucher können ihre Strom- und Gaskosten senken, indem sie sich einen neuen Tarif bei ihrem bestehenden Versorger aussuchen oder gleich zu einem anderen Strom- oder Gasversorger wechseln.

Wie vergleicht man die Kosten für Strom- und Gasverträge?

Strom- und Gaskunden haben in Deutschland eine sehr einfache Möglichkeit, ihre Kosten zu senken. Auf einer Vielzahl von Vergleichsportalen im Internet lassen sich mit sogenannten Tarifrechnern innerhalb kürzester Zeit die Strom- und Gaspreise zahlloser Anbieter vergleichen.

Wer einen neuen Strom- oder Gasversorger sucht, muss lediglich ihre/seine Postleitzahl und den geschätzten Jahresverbrauch eingeben. Wer nicht weiß, wie hoch ihr/sein Verbrauch ist, kann bei den meisten Vergleichsportalen eine Schätzung auf Basis der im Haushalt lebenden Personen vornehmen. Nach der Eingabe werden die am jeweiligen Wohnorte verfügbaren Strom- bzw. Gastarife aufgelistet.

Gute Vergleichsportale bieten Nutzern die Möglichkeit, diese Tarife nach bestimmten Kriterien zu filtern. So kann man sich beispielsweise nur Tarife anzeigen lassen, bei denen Ökostrom oder Biogas geliefert werden.

Vorsicht ist bei sogenannten Neukunden-Boni geboten. Viele Strom- und Gasanbieter ködern Neukunden mit teilweise signifikanten Preisnachlässen im ersten Vertragsjahr. Um die tatsächlich in den Folgejahren anfallenden Kosten miteinander zu vergleichen, sollten Sie diesen Neukunden-Bonus nicht einrechnen.

Der Abschluss eines neuen Strom- oder Gasvertrages

Wer einen Tarifvergleich für Strom oder Gas bei einem Vergleichsportal durchgeführt hat und im Anschluss einen neuen Strom- oder Gasvertrag abschließen möchte, sollte wissen, dass nicht das Vergleichsportal sondern der Energieversorger Vertragspartner ist. Vor dem Abschluss des Vertrages sollten Sie sich dementsprechend vergewissern, ob die Angaben auf dem Vergleichsportal auch mit jenen auf der Website des Energieversorgers übereinstimmen.

Vergleichsportale übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der angezeigten Daten. Da sie sich darüber hinaus über Provisionen von Energieanbieter finanzieren, ist eine gewisse Vorsicht beim Abschluss eines neuen Vertrages geboten.

Woran erkennt man einen guten Strom- und Gasvertrag?

Oftmals liegen die Stolpersteine in Strom- und Gasverträgen im Kleingedruckten. Die drei wichtigsten Punkte, die Sie beim Abschluss eines neuen Strom- und Gasliefervertrages beachten sollten, sind die Laufzeit, die Kündigungsfrist und die Dauer der Preisbindung.

Die Vertragslaufzeit bei einem Strom- oder Gasvertrag sollte nicht mehr als 12 Monate betragen, damit Sie sich als Kunde nicht zu lange an einen Anbieter binden. Viele Strom- und Gaslieferanten ködern Neukunden mit günstigen Tarifen, die jedoch an längere Vertragslaufzeiten gebunden sind. Durch den Abschluss eines länger laufenden Vertrages nehmen Sie sich die Flexibilität, bei Preissteigerungen oder bei Unzufriedenheit mit Ihrem Anbieter, zeitnah kündigen zu können. A propos Kündigung: Die Kündigungsfrist sollte maximal sechs Wochen betragen.

Die Preisbindung des Vertrages sollte mindestens ein Jahr lang andauern und alle Preisbestandteile umfassen, auf die der Strom- oder Gasversorger selbst Einfluss hat. Steuern, staatliche Abgaben sowie Umlagen gehören jedoch nicht dazu.
Und zu guter Letzt ist auch die Weiterempfehlungsrate von Kunden ein solider Indikator für die Kundenzufriedenheit. Seriöse Anbieter haben in der Regel hohe Kundenzufriedenheitswerte bei Vergleichsportalen.

Wie kündigt man einen Strom- oder Gasvertrag?

Die Kündigung eines Strom- oder Gasversorgungsvertrages und der Wechsel zu einem neuen Energielieferanten ist in Deutschland sehr einfach. Vor einem Anbieterwechsel sollten Sie die Kündigungsfristen Ihres Vertrages prüfen. Die Frist für eine ordentliche Kündigung kann bis zu drei Monate betragen.

Im Falle von Preiserhöhungen haben Kunden jedoch immer ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn die Preissteigerung nur auf die Erhöhung von Steuern, Abgaben oder Umlagen zustande gekommen ist (und der Versorger somit gar keinen Einfluss darauf hatte). Bei der Geltendmachung eines Sonderkündigungsrechts müssen Sie sich jedoch beeilen. In der Regel bleiben Kunden nur zwei Wochen, um die Kündigung bei ihrem Strom- oder Gasversorger einzureichen. Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung kann ein neuer Vertrag mit einem anderen Versorger abgeschlossen werden.

Bei einer ordentlichen Kündigung übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des Vertrages beim vorherigen Versorger. Kunden müssen sich somit in diesem Fall nicht selbst um die Kündigung kümmern.

So mancher Strom- und Gaskunde lässt sich übrigens aus Angst vor einem zwischenzeitlichen “Stromausfall” von einem Versorgerwechsel abschrecken. Diese Angst ist in Deutschland völlig unbegründet, denn in der Zeit zwischen Beendigung des Vertrages mit dem alten Versorger und dem Beginn des Vertrages mit dem neuen Versorger springt immer der kommunale Grundversorger ein. Fehlendes Licht und ein aufgetauter Kühlschrank sind somit Schreckgespenster, die es in der Realität nicht gibt.

Fazit

Die Suche nach einem neuen Strom- oder Gasversorger und der Abschluss eines neues Liefervertrages sind in Deutschland denkbar einfach und in der Praxis schnell umzusetzen. Zudem lohnt sich ein Preisvergleich bei Strom und Gas immer. Tarife unterliegen stetigen Änderungen und vor allem Kunden mit einem höheren Strom- oder Gasverbrauch können im Jahr oft 500 Euro und mehr bei einem Anbieterwechsel sparen.

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