Rürup-Rente

Wissenswertes zur Rürup-Rente

Für Freiberufler und Selbständige

Die Rürup-Rente lässt sich nicht beleihen, vererben, veräußern, übertragen oder kapitalisieren. All jene, die sich mit dieser Tatsache arrangieren, können von zahlreichen Vorzügen profitieren. Bereits im Jahr 2011 waren 72 Prozent der einbezahlten Beiträge von der Steuer absetzbar. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der dieser Prozentsatz stetig um zwei Prozent. Insbesondere für Selbständige sowie Freiberufler ist diese Form der privaten Altersvorsorge interessant, da andernfalls für die Beitragszahlungen keine Steuererleichterungen in Aussicht stehen würden.

Die Basisrente hat zum Ziel, dass einst berufstätige Menschen im Rentenalter eine zusätzliche Rente für sich in Anspruch nehmen können. Der Staat beteiligt sich an der Finanzierung der Beiträge. Alle Beitragszahlungen sind von der Steuerung absetzbar.